Wir über uns
Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK e.V.) ist eine Vereinigung von Menschen mit Körperbehinderung.
Er hat seinen Hauptsitz in Krautheim mit einer Repräsentanz in Berlin für die politische Arbeit. Er wurde 1955 von Eduard Knoll gegründet und ist damit eine der ältesten Selbsthilfeorganisationen für Menschen mit Behinderung in Deutschland
Er hat über 35 000 Mitglieder und Förderer und ist vor Ort in über 100 Untergliederungen deutschlandweit organisiert.
Seine Verbandsziele hat der BSK in seiner Satzung und in seinem "Sozialpolitischen Programm" formuliert (beides auf der Homepage als Download erhältlich). Darin enthalten sind die Punkte "Gleiche Lebenschancen statt Bedürftigkeitsprinzip", "Chancengleichheit statt Chancengerechtigkeit", "Belange behinderter Frauen sind besonders zu berücksichtigen", "Selbstbestimmt die Globalisierung meistern und den Wohlfahrtsstaat gestalten", "Selbstverständliche Teilhabe statt fremdbestimmter Stellvertretung", "Bildung durch Vielfalt", "Arbeit und Beschäftigung für behinderte Menschen fördern und sichern", "Neue Formen der Arbeit für behinderte Menschen umsetzen und ausbauen", "Vorrang von eigenständigem Wohnen für alle", "Eigenständige Lebensführung durch Umsetzung des Persönlichen Budgets ermöglichen", "Barrierefreier ÖPNV für mehr Lebensqualität", sowie "Barrierefreier Tourismus". In der Zeit seines Bestehens war der BSK immer bundespolitisch aktiv. 1990 hat der BSK den "Initiativkreis Gleichstellung Behinderter" gegründet - ein verbandsübergreifendes Bündnis. Der Initiativkreis hat den "Düsseldorfer Appell" herausgegeben und 1994 eine Verfassungsänderung erreicht. Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes "Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden" ist auf diesen Initiativkreis zurückzuführen. Der BSK ist einer der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales registrierten Behindertenverbände, der zur Aufnahme und zum Abschluss von Zielvereinbarungen im Rahmen des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) berechtigt ist. Der BSK vertritt die Interessen körperbehinderter Menschen bei Gesetzesinitiativen u.a. durch die Abgabe von Stellungnahmen und die Mitwirkung bei und Aktionsbündnissen. Dazu gehören u.a.: Deutscher Behindertenrat (DBR), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV), Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAGS), Nationale Koordinationsstelle Tourismus für alle (NATKO), Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit, Monitoringstelle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte, Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), Kuratorium Aktion Mensch. Unter maßgeblicher Beteiligung des BSK wurde erreicht, dass die „Fernbusrichtlinie“ (Personenbeförderungsgesetz) geändert wurde, damit Fernbusse in verschiedenen Abstufungen bis 2020 barrierefrei werden.
Als spendensammelnde Organisation trägt der BSK e.V. das DZI-Spendensiegel um so die ordnungsgemäße Verwendung von Zuwendungen zu dokumentieren.
Den Online-Shop betreiben wir aus ideellen Gründen (Vermittlung von Informationen sowie Hilfen für Betroffene) ohne Gewinnerzielungsabsicht. Die Preise und Versandkosten sind so kalkuliert, dass zumindest annähernd eine Kostendeckung erzielt wird.