ABC Antidiskriminierungsrecht
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden", steht im Artikel 3 des Grundgesetzes. Er soll die rund 10 Millionen Menschen schützen, die eine Behinderung haben. Eine Umfrage in der Bevölkerung ergab jedoch, dass rund 50 Prozent der Deutschen Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung als verbreitet halten.
Die Broschüre "ABC-Antidiskriminierungsrecht" vom Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. (BSK) soll einen Überblick über rechtlich relevante Aspekte beim Vorgehen gegen Benachteiligungen verschaffen. Anhand von Beispielen werden Fälle von Diskriminierungen und Benachteiligungen vorgestellt, damit der Leser ein Gespür für die Chancen und Probleme von Antidiskriminierungsverfahren entwickeln kann. "Nur wenn man sich gegen Diskriminierungen wehrt, kann man Diskriminierungen verhindern und beseitigen", betont der Autor der Broschüre, Rechtsanwalt Dr. Oliver Tolmein. Die Broschüre ist beim BSK zu beziehen.
freiwillige Schutzgebühr 3,50 EUR (beiliegender Überweisungsträger)